Eigenen Baum im Garten fällen, was beachten?

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Unter welchen Voraussetzungen darf/kann/muss man den eigenen Baum im Garten fällen?
Bäume haben im Garten durchaus ihre Vorteile. Im Sommer lässt sich darunter ein wunderbar schattiger Sitzplatz einrichten, außerdem gelten sie als interessantes und wichtiges Gestaltungselement. Hin und wieder wird ein Baum dann jedoch ein wenig zu groß. Es kommt auch vor, dass Bäume, die vom Vorbesitzer gepflanzt wurden, später den neuen Besitzer stören. Rein theoretisch können solche Bäume ganz einfach gefällt werden. Drei Schnitte mit einer Kettensäge reichen vollkommen aus, und schon liegt der Baum auf der Erde. Dennoch ist Vorsicht geboten, auch im eigenen Garten kann man nicht einfach mal eben einen Baum umsägen. Bei der Baumfällung ist einiges verboten und zu beachten.

Baum stört – Baum weg : geht nicht

Die beste Zeit, um Bäume zu fällen, ist zwischen November und Februar. Das Holz enthält weniger Wasser, trocknet schneller und kann deshalb schneller als Brennholz genutzt werden. Hinzu kommt, dass Laubbäume in dieser Zeit ohne Blätter und gleichzeitig oft auch zurückgeschnitten sind. Diese Dinge erleichtern die Fällung von Bäumen erheblich. Ohnehin ist das Baumfällen in der Zeit vom 1. März bis 30. September meist sogar verboten. In dieser Zeit werden in den Bäumen nistende Vögel durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Und selbst wenn man darüber hinaus irgendwann einmal einen dieser Bäume fällen möchte, sind bestimmte Vorschriften zu beachten, die sowohl von Bundesland zu Bundesland wie auch von einer Kommune zur nächsten sehr unterschiedlich sein können.

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[/borlabs_cookie_third_party]In Gegenden mit hoher Besiedlung sind Bäume besonders geschützt. Ab einer bestimmten Größe und einem gewissen Alter dürfen Bäume dann wiederum nur unter Beachtung der Baumschutzsatzung gefällt werden. Es kann daher nicht schaden, wenn man sich als Baumbesitzer immer zunächst einmal bei der Gemeindeverwaltung nach den rechtlichen Bestimmungen erkundigt.
Als Faustregel gilt, dass Nadel- und Laubbäume ab einem Stammumfang von etwa 60 Zentimetern unter den besonderen Schutz fallen, Obstbäume sind davon in der Regel ausgenommen. Ausnahmegenehmigungen zum Fällen dieser Bäume werden in der Regel erteilt, wenn der Baum krank ist oder einer Baumaßnahme im Wege steht.

Als Beispiel kann hier die Baumschutzsatzung von Frankfurt herangezogen werden. Sie ist gültig für Walnussbäume, Ginkgobäume und Laubbäume mit einem Stammumfang über 60 Zentimetern, bei Nadelbäumen 90 Zentimetern. Entscheidend ist der in einem Meter Höhe gemessene Umfang. In solchen Fällen ist es grundsätzlich verboten, ohne Genehmigung Bäume zu zerstören oder zu fällen. Das Fällen eines Baumes ohne Genehmigung kann im Übrigen mit bis zu 100.000 Euro Geldstrafe geahndet werden.

Es geht nicht nur um Gesetze bei der Baumfällung

Es kann durchaus notwendig sein, dass sogar der Nachbar mit der Fällung eines Ihnen gehörenden Gartenbaums zustimmen muss, beispielsweise bei Grenzbäumen. Steht ein solcher Baum exakt auf der Grundstücksgrenze, dann gehört er nicht Ihnen alleine, sondern sämtlichen Grundstückseignern, egal ob Sie ihn gepflanzt haben oder nicht. Ähnlich verhält es sich mit Bäumen in Gartenanlagen von Eigentumswohnungen. Selbst für den Fall, dass man als Besitzer einer Eigentumswohnung ein Sondernutzungsrecht für einen bestimmten Teil eines Gartens besitzt, kann man nicht einfach mal eben so dem Baumstamm mit einer Kettensäge entgegentreten. Meist muss dies zunächst auf einer Eigentümerversammlung von der Mehrheit aller Eigentümer beschlossen werden. Auch hier machen sich Baumfäller, wenn sie eigenmächtig Gehölzen zu Leibe rücken, unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Beim Fällen muss ausreichend Sorgfalt walten

Man sollte meinen, das Fällen von Bäumen ist eine rasche und einfache Angelegenheit, hat man erst einmal die Genehmigung. Das ist keineswegs so, es ist darauf zu achten, dass weder andere Personen noch Gegenstände ge- bzw. beschädigt werden. Das Gebiet, in dem der Baum gefällt wird, muss weiträumig abgesichert sein, außerdem ist sicherzustellen, dass keinerlei Passanten in den Baum hineinlaufen können. Im Anschluss ist der Fallwinkel zu bestimmen, er ist nach Möglichkeit auf freies Gelände auszurichten. Sind sämtliche Äste gestutzt und entfernt, kann der Baum nach einer entsprechenden Absicherung gefällt werden. Selbstverständlich sollte der jeweilige Baumfäller auch über entsprechende Kenntnisse bei der Arbeit mit Motorsägen verfügen.

Kettensaege-Baum-faellen-Fallkeil

Wenn der Baum krank ist

Stürzen morsche Bäume um, können sie nicht nur großen Sachschaden verursachen, unter Umständen können sogar Menschen verletzt werden. Für die Folgen haftet in aller Regel der Eigentümer des Baums. Er ist dafür verantwortlich, dass nicht durch Altersschwäche oder Stürme ganze Bäume umstürzen oder sich Äste lösen. Es ist deshalb eine zweimalige jährliche Überprüfung der Bäume angesagt um sich vor Schadenersatzansprüchen zu schützen. Geschieht dies ordnungsgemäß und regelmäßig wird auch für einen Laien erkennbar, ob ein Baum schwach oder krank ist. Fast jeder Baum macht durch sein Erscheinungsbild deutlich, wenn er vor sich hin kränkelt. Besonders sorgfältig sind Bäume unter die Lupe zu nehmen, die immer wieder eine Angriffsfläche für Stürme bieten oder frei stehen. Ohnehin gehört es zu den Pflichten eines Baumeigentümers, nach extremen Naturereignissen wie Eisregen, starkem Schneefall oder heftigem Sturm, die Gehölze zu kontrollieren.

 

Baum Haus Sturmschaden Haftung

Wie stellt man den Schadensersatz sicher?

Meist hinterlassen über das Land fegende Stürme ein Bild der Verwüstung. Bäume stürzen um, Keller werden überflutet und Dächer abgedeckt. Diese Schäden müssen, um Schlimmeres zu verhindern, schnellstens behoben werden. Dabei geht es jedoch meist um mehr als nur ein paar Euro: Neue Möbel, Dächer oder trockenzulegende Keller sind teuer. Da kann man jedem, der gut versichert ist, nur gratulieren. Es kann deshalb nicht falsch sein, auf Anhieb zu wissen, wie man schnell zu Reparaturen und Ersatz kommt und obendrein, welche Versicherung für die Schäden aufkommt.


Um eine zügige Regulierung sicherzustellen, sollten Sturmschäden umgehend und sofort der Versicherung gemeldet werden. Zerstörte und beschädigte Gegenstände sollten Sie, als Schadensnachweis, aufbewahren. Umfangreichere Schäden sollten immer fotografiert, oder noch besser, gefilmt werden. Bei Schäden am Haus sollten Sie auch Nachbarn als Zeugen um ein Protokoll bitten. Weitere Infos zur Haftung bei Sturmschäden auch in unserem Artikel „Sturmschäden- Wer haftet, welche Versicherung zahlt„.

Selbst mit der Kettensäge Hand anlegen

Große Bäume und Bäume, die beim Fallen Schäden hervorrufen können sollten Sie wie geschildert wirklich von einem Fachmann fällen lassen. Bei kleineren Bäumen oder einzelnen Ästen kann man natürlich auch selbst Hand anlegen.  Allerdings sollte man sich auch hier vorher eingehend mit dem Werkzeug, insbesondere der Kettensäge vertraut gemacht haben. Man muss wissen, wie man die Säge ansetzt, wie eine Fallkerbe hergestellt wird und welche Gefahren und Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Auf eine entsprechende Schutzkleidung mit Schutzhelm sollte man nie verzichten.

Gute Tipps und Informationen zum Umgang mit einer Kettensäge und Schneidetechniken (Fällschnitte, Trennschnitte etc.) sind in diesem PDF-Dokument zu finden:

Ob man eine Benzin-, Akku- oder Elektro-Kettensäge verwendet ist im Grunde egal. Für kleinere Bäume reicht aber in der Regel eine Akku-Kettensäge oder Elektro-Kettensäge völlig aus. Akku-Kettensägen sind vor allem für sehr kleine Bäume geeignet, vornehmlich eignen sich diese zum Schneiden von Ästen. Leider sind diese noch recht teuer. Wesentlich günstiger und mit mehr Kraft versehen sind die normalen Elektro-Kettensägen, diese sind meist ebenso handlich und leise wie Akku-Kettensägen. Mit einer Elektro-Kettensäge mit einem 30 cm oder 35 cm Schwert kommt in der Praxis jeder Hauseigentümer und Gartenbesitzer meist völlig aus. Mit ihnen kann man dann durchaus schon etwas stärkere Bäume schneiden.

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Beim Kauf von Akku-Kettensägen unbedingt darauf achten, dass ein Akku dabei ist. Bei einigen Modellen gehört dieser zum Lieferumfang, bei anderen muss er optional mitbestellt werden. Auch sollte man auf die Kapazität des Akkus achten, je höher die Akku-Leistung (meist in Amperestunden Ah oder als Leistung (Watt) angegeben), desto länger die Laufzeit. In unserem Akku-Kettensägen Test, haben wir bei mehreren sehr guten Akku-Kettensägen die Ausdauer getestet, siehe  Bosch-Akku-Kettensäge und Einhell / Makita Kettensäge Vergleich.

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Autor A.E.

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7 Kommentare zu Artikel “Eigenen Baum im Garten fällen, was beachten?”

  1. Josef sagt:

    Hallo,

    vielen dank für den Informativen Beitrag. Ich habe gerade vor bei mir im Garten einen Baum zu fällen. Da gibt es ja einiges zu beachten, das hätte ich mir nie gedacht. Ich dachte mir ich kann ihn einfach fällen.

    VG
    Josef

  2. Louise sagt:

    Hallo,
    danke für den interessanten Beitrag.
    Ich dachte, dass man den Baum einfach fällen kann, unabhängig davon wo er auf dem Grundstück steht. Ich wusste zwar, dass ein Kettensägenschein für den Landeswald benötigt wird, sollte man dort sägen wollen und keinen für den eigenen Wald, wusste aber nicht, dass sich das mit den Baumfällarbeiten in dicht besiedelten Gebieten anders verhält. Wir haben die Tanne vor unserem Haus in Sachsen Anhalt gefällt, ohne dass das beim Amt genehmigt werden musste.
    Danke für den Hinweis.

  3. Mia sagt:

    Danke für die guten Tipps zur Baumfällung. Wenn ich die Details lese ist das eher etwas für Profis. So wird das im Herbst wohl auch eine Firma übernehmen.

  4. Thomas Mendel sagt:

    Danke für die Infos! Wir wussten durchaus noch nicht, dass auch der Nachbar einer Baumfällung zustimmen muss. Wahrscheinlich ist das umso wichtiger, zumal der betroffene Baum bei uns durch einen Krandienstleister abgetragen werden muss.

  5. Tobias Müller sagt:

    Danke für die Tipps zum Fällen eines Baumes. Mein Vater möchte den großen Nussbaum in dem Garten meiner Oma fällen. Dafür hat er überlegt, einen Kran oder eine Hebebühne zu mieten. Interessant, dass die beste Zeit im Winter ist! Dann werde ich ihm mal sagen, dass er es noch vor März machen sollte.

  6. Sandra Geier sagt:

    Interessante Informationen zum Thema Baumfällung. Interessant, dass dabei diese beste Zeit zwischen November und Februar ist, da dann der Baum wenig Wasser enthält. Mich stört ein Baum in meinem Garten und ich überlege schon lange, ihn zu fällen.

  7. Anja sagt:

    Ich wusste nicht, dass man die Bäume zweimal jährlich überprüfen lassen sollte, um sich vor Schadenersatzansprüchen zu schützen. Wir haben einen alten Baum im Garten, der seit letztem Jahr nicht mehr so gut aussieht. Er hatte einen Schädlingsbefall. Wir hatten gehofft, dass es von alleine besser wird, aber ich befürchte, dass eine Baumfällung notwendig ist.

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