Umgefallenen Baum, was zahlt welche Versicherung?

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Sintflutartige Regenfälle, Orkanböen und Blitzeinschläge verursachen immer wieder riesige Schäden. Oft kommen dabei Menschen zu Schaden und der Verkehr zum Erliegen. Nicht selten handelt es sich dabei um Schäden durch verwehte Gegenstände oder umgestürzte Bäume. Wer zahlt nun bei einem Sturmschaden?


Wohngebäudeversicherung erfordert mindestens Windstärke acht

Sturmschaden Baum entwurzeltDer größte Schaden entsteht bei Stürmen an Gebäuden, 70% aller Orkanschäden sind Gebäudeschäden. Erreicht ein solcher Sturm Windstärke acht, zahlt die Wohngebäudeversicherung, sofern der Kunde in seine Versicherung Sturmschäden durch Hagel und Sturm aufgenommen hat. Dabei muss er nicht selbst nachweisen, ob der Sturm tatsächlich die Stärke acht erreicht hat. Wurden derartige Sturmstärken von einer Wetterstation in der Region gemessen, handelt es sich dabei, laut Oberlandesgericht Köln (AZ: 12U 251/04) um einen ausreichenden Nachweis.

In solchen Fällen ersetzen die Versicherer dann die Kosten für umgestürzte Schornsteine, abgedeckte Dächer oder umgeknickte Bäume. In diesem Zusammenhang sind auch Garagen, Gartenhäuser und andere Nebengebäude, sofern sie sich auf dem gleichen Grundstück befinden, versichert, sollten sie in der Versicherungspolice aufgeführt sein. Anders sieht es aus wenn, trotz Rückstausicherung, durch Starkregen in der Kanalisation ein Rückstau verursacht wird. Damit Sie hier abgesichert sind, ist eine Zusatzversicherung für Elementarschäden notwendig. Meist wird diese Zusatzversicherung als Ergänzung zur Hausrat- und Gebäudeversicherung angeboten.

rohbau

Besonders gefährdet bei Sturm

Sollte es zu einem Sturmschaden gleich welcher Art kommen, trifft den Hausbesitzer die Schadensminderungspflicht, er muss sich um die Schadensbegrenzung kümmern. Das bedeutet in der Praxis, dass durch Äste oder umgefallene Bäume beschädigte Ziegel im Dach umgehend mit Planen abgedeckt werden müssen, um ein weiteres Eindringen von Regenwasser auszuschließen.

Besonders sturmgefährdet sind Rohbauten wegen Dachsparren, Gerüsten und halbfertigen Mauern. Hinzu kommt noch das Baustellenmaterial, das womöglich herumgewirbelt wird. Für solche Fälle kommt die Bauleistungsversicherung auf. Dazu gehören verlorengegangene Baustoffe, Bauteile und notwendige Handwerksleistungen, mit denen der Zustand vor dem Sturm wieder hergestellt werden soll.

Youtube-Video zu den Baumschäden nach Sturmschaden in Lörrach

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Wer zahlt bei Sturmschaden? Hausratversicherung  oder Wohngebäude-Versicherung?

Hat ein Baum oder Sturm das Dach abgedeckt, kommt die Hausratversicherung für Schäden an der Einrichtung auf. Es muss sich dabei allerdings definitiv um einen Sturmschaden handeln. Hat man dagegen einfach nur vergessen, die Fenster zu schließen, und es ist deshalb zu Nässeschäden an Möbeln oder Teppichen gekommen, kommt die Versicherung für keinerlei Schäden auf. Schlägt dagegen ein Blitz ins Haus ein und legt sämtliche elektrischen Geräte lahm, sieht es wieder anders aus. Kommt es durch einen Blitzeinschlag oder Kurzschluss in einer Überlandleitung zu Schäden, ist die versicherungstechnische Frage nicht immer eindeutig. Überspannungsschäden sind nicht automatisch versichert, können jedoch in eine Police eingeschlossen werden.

Außerhalb von Gebäuden abgestellte Sachen sind grundsätzlich nicht versichert. Ein hinter dem Haus stehender Kinderwagen ist beispielsweise nicht versichert, wenn ein Baum durch den Sturm auf den Kinderwagen fällt. Gleiches gilt für Skulpturen, Blumenkübel und Gartenmöbel, die auf offenen Terrassen stehen, sie sind durch eine Hausratversicherung nicht geschützt. Lediglich zur Wohnung des Versicherungsnehmers gehörende Antennen, Satellitenschüsseln oder Markisen sind versichert. Viele Familien verfügen über uralte Hausratversicherungen ohne jede Besonderheit, obwohl sie inzwischen womöglich mehrfach umgezogen sind. In diesen Fällen sollte unbedingt der Vertrag überprüft werden.

 

Youtube-Video: Erinnerung an das Sturmtief Ela

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Bei Fahrzeug-Versicherungen auf die Selbstbeteiligung achten

Sturmschäden an Fahrzeugen werden von der Teilkasko übernommen, wobei auch hier Windstärke acht als Mindestvoraussetzung gilt. Autofahrer mit Vollkaskoversicherung sind besser gestellt. Sie erhalten auch Schäden ersetzt, die mit geringerer Windstärke entstehen. Sowohl bei der Teil- als auch bei einer Vollkaskoversicherung sind Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Äste oder Ziegel, versichert. Verursacht man jedoch einen Unfall wegen Sturm, benötigt man auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung, um Schäden ersetzt zu bekommen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Betroffene die Selbstbeteiligung zu bezahlen haben.

sturmschaden-auto

Auf jeden Fall sollte sich ein Autobesitzer zunächst einmal an den Grundstückseigentümer wenden, wenn von dessen Grund Äste oder Bäume auf das Auto gefallen sind. Der Grundstückseigentümer muss allerdings nur dann für Schäden aufkommen, wenn ihn eine Schuld trifft und er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Das kann der Fall sein, wenn beispielsweise der Baum morsch oder der Dachstuhl marode war.

Auch Mieter sollten sich absichern

Viele verkennen, dass ein Sturm nicht nur für Autobesitzer und Eigentümer von Immobilien teuer werden kann. Auch Mieter können durchaus Kopf und Kragen riskieren, wenn sie keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dazu reicht ein Blumentopf, der vom Balkon geweht wird und unten einen Fußgänger trifft. Wenn dieser Fußgänger mit einer Beule davonkommt, haben Sie Glück gehabt. Erleidet er dagegen dauerhafte Schäden, kann das leicht zum finanziellen Ruin führen, da dem Geschädigten auf jeden Fall Schadenersatz zusteht.

Wichtig für Gartenbesitzer: Bäume im Garten müssen regelmäßig kontrolliert werden. Sobald Auffälligkeiten bemerkt werden, ist eine nähere und eingehendere Untersuchung erforderlich. Ist die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet, ist der Besitzer des Baums verpflichtet, diesen zu fällen „BGH AZ V ZR 319/02“. Unter Umständen haftet der Eigentümer sogar, wenn man dem Baum nicht ansieht, dass er marode ist. Immerhin wird ein gesunder Baum bei Windstärke sieben oder acht nicht entwurzelt.

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[/borlabs_cookie_third_party]Zu den Grundvoraussetzungen für eine Versicherungsentschädigung gehört, dass der Sturm, wie schon erwähnt, mindestens Windstärke acht erreicht, was rund 70 km/h entspricht. Grundsätzlich sind Schäden der Versicherung sofort zu melden. Geschädigte sollten unbedingt ihrem Versicherer eine Mail schicken oder ihn anrufen. Beim ersten Anruf sind meist noch keine detaillierten Angaben zum Schaden erforderlich. Dennoch sind Sie als Versicherungsnehmer auf jeden Fall verpflichtet, einen Schaden möglichst gering zu halten. So sind Schäden an Fenstern sofort mit einer Plane abzudichten. Wird die Schadensminderungspflicht verletzt, kann die Versicherung die Übernahme von Folgeschäden ablehnen.

Links zum Thema Versicherung, Sturm und Schäden durch Bäume

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1 Kommentar zu Artikel “Umgefallenen Baum, was zahlt welche Versicherung?”

  1. Katrin sagt:

    Toller Artikel mit wichtigen Informationen. Es passiert ja doch schon mal, dass Bäume beim Sturm umfallen und dann leider das eigene Auto treffen können. Da ist es gut zu wissen, ob die Kosten durch eine Versicherung gedeckt sind.

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