Recht: Was man in der Mietwohnung verändern darf

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Im Idealfall entspricht die neu bezogene Mietwohnung genau den eigenen Wünschen. Wenn das der Fall ist, müssen Sie sich nicht um die Frage kümmern: Welche handwerklichen Tätigkeiten sind in einer Mietwohnung erlaubt? Falls Sie Ihre Mietwohnung doch Ihren ganz persönlichen Wünschen anpassen wollen, finden Sie im Folgenden einen Überblick über die rechtlichen Grenzen von Renovierungen in der Mietwohnung.

Für alle Heimwerker gilt zunächst: Gesunder Menschenverstand und Rücksicht schaden nie! Wer die Ruhezeiten einhält und beim werkeln Rücksicht auf die Nachbarn im Haus nimmt, hat bereits den ersten Schritt zum entspannten Heimwerken erfüllt.

Bohrlöcher sind erlaubt – sie gehören zur Renovierung dazu

Bohrhammer Fließen entfernen

Solch gravierende Arbeiten sollten Sie vorher lieber mit dem Vermieter besprechen

Löcher in die Wand zu bohren, gehört einfach zu jeder Renovierung. Doch muss vor jeder Bohrung gleich der Vermieter gefragt werden? Zum Glück sind kleinere Maßnahmen völlig in Ordnung. Löcher dürfen also ohne Genehmigung gebohrt werden, um zum Beispiel Kabel zu verlegen oder Halterungen anzubringen. Allerdings darf sich die Anzahl der Löcher nur im üblichen Rahmen befinden. Durchbohrte Fliesen im Bad sind zwar nicht grundsätzlich verboten, aber dennoch oft Bestandteil gerichtlicher Auseinandersetzung. Um dem gleich vorzubeugen, empfiehlt es sich, Klebehalterungen zu nutzen. Diese lassen sich ohne Rückstände wieder abziehen und ersparen Ihnen unnötigen Stress. Wer auf Nummer sicher gehen will, bohrt in die Fliesenfugen oder spricht vorab mit dem Vermieter, wenn sich Bohrlöcher in Fliesen nicht vermeiden lassen. Übrigens: Zwar dürfen Sie Löcher in die Wände bohren, müssen diese aber vor Ihrem Auszug wieder fachgerecht schließen.

Allgemein gilt die Regel: Sie dürfen in Ihrer Mietwohnung alles nach Ihren Wünschen ändern, was nicht fest verbaut ist – solange es nicht anders mit Ihrem Vermieter besprochen wurde. Regale, Schränke und Lampen können also individuell in Ihrer Wohnwelt integriert werden.

Beim Renovieren sind Schönheitsveränderungen erlaubt. Doch auch hier sieht man sich schnell mit Einschränkungen konfrontiert. Der Hausflur darf nicht ohne Genehmigung verändert werden, genau wie die Fassade und Bausubstanz der Wohnung. Sie dürfen somit ohne Zustimmung des Vermieters zum Beispiel keine Wände einreißen, Badezimmerfliesen legen oder den Fußboden entfernen und erneuern. Da solche Arbeiten aber oft den Wert einer Immobilie steigern (Immobilienbewertung) , lohnt es sich, mit dem Vermieter über die gewünschten Arbeiten zu sprechen.

Kompromiss mit Vermieter erleichtert Renovierung

Größere bauliche Veränderungen müssen Sie also mit Ihrem Vermieter absprechen. Oftmals muss man Kompromisse eingehen und sich in der Mitte treffen. So ist es zum Beispiel eine Möglichkeit, zu versichern, dass alle Veränderungen vor dem Auszug wieder rückgängig gemacht werden – oder eine zusätzliche Kaution angeboten wird. Lassen Sie sich alle Bestätigungen – etwa die Einigung auf einen Verzicht der Rückbaupflicht – schriftlich geben. So sind Sie beim Auszug rechtlich abgesichert.
Falls größere Baumaßnahmen für Sie notwendig sind, weil Sie zum Beispiel eine behindertengerechte Einrichtung benötigen, ist Ihr Vermieter in den meisten Fällen dazu verpflichtet, dem zuzustimmen. Benötigen Sie beispielsweise einen Treppenlift, können Sie Anspruch darauf erheben, solange keine anderen Mieter beeinträchtigt werden.

Vorsicht bei Reparaturen!

Wasserhan in der Küche anschließenWie schaut das Ganze bei Reparaturen aus? Auch hier dürfen Sie selbst Hand anlegen! Allerdings kann es für Sie teuer werden, wenn Schäden am Gebäude entstehen. Dann zahlen Sie nicht nur selbst die Kosten, sondern müssen sich danach vielleicht sogar eine neue Wohnung suchen. Bei Rohren und Leitungen gilt besondere Vorsicht. Wenn die Rohrzange unbedacht benutzt wird, steht mit einem Dreh die halbe Wohnung unter Wasser – und Sie vermutlich demnächst auf der Straße. Auch wenn es ein tolles Gefühl ist, etwas selbst geschafft zu haben, ist hier die Investition in einen professionellen Handwerker lohnenswert.

Knallbunte Wände in der Mietwohnung? Falls Ihnen das gefällt, können Sie sich frei ausleben. Zumindest während Sie in der Wohnung leben. Denn beim Auszug müssen Sie die Wohnung meist farbneutral abgeben. Doch davor gilt die Devise: Setzen Sie Ihrer Kreativität keine Grenzen!

Darf bei der Renovierung Teppich verlegt werden?

Falls der Teppich in Ihrer Wohnung stark verschlissen ist, können Sie einen neuen verlangen. Wenn sich gar kein Teppich in Ihrer Mietwohnung befindet und sie das ändern wollen, gibt es gute Nachrichten: Sie können nach Lust und Laune Teppich verlegen! Beim Auszug müssten Sie diesen allerdings auf Wunsch des Vermieters wieder entfernen. Achtung, falls Sie vorhaben, den Teppich zu verkleben: Die Rückstände des Klebers sind oftmals sehr schwer zu entfernen – was Ihnen beim Auszug zum Verhängnis werden kann. Das Verlegen eines Laminatbodens sollte mit dem Vermieter abgesprochen werden. Denn hier müssen nicht selten Türen abgeschliffen werden, damit sie nicht bei jedem Öffnen über den Laminatboden kratzen. Und auch ein Laminatboden bedeutet eine Wertsteigerung. Sprechen Sie also mit Ihrem Vermieter! Im Idealfall übernimmt er zumindest einen Teil der Materialkosten.
Falls es für die geliebte Katze etwas mehr sein darf: Katzenklappen dürfen nicht ohne Genehmigung des Vermieters montiert werden. Wenn Sie ohne Erlaubnis eine Katzenklappe in die Tür Ihrer Wohnung einarbeiten, droht die fristlose Kündigung. Auch hier gilt: Die richtige Kommunikation ist das A und O bei der Renovierung Ihrer Wohnung. So kommen Sie dem Ziel, Ihrer Mietwohnung eine persönliche Note zu geben, garantiert schnell näher!

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Autorin: Stefanie Breitbarth
Seit 2003 ist Stefanie Breitbarth Redakteurin. Sie hat mehr als zehn Jahre als freie Journalistin – unter anderem für den Kölner Stadt-Anzeiger – gearbeitet. Seit 2014 ist sie Online-Redakteurin und Pressereferentin der unabhängigen Immobilienberatung talocasa. Dort schreibt sie über alle Themen rund um die Immobilie.
Fotos: Leonardo Franko

 

 

 

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